Behandlungskosten

 

Normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapie-verfahren bzw. für eine Heilpraktikerbehandlung.

 

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären. 

Gerne bin ich Ihnen dabei mit weiteren Informationen behilflich. 

 

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen. 

Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Meine Leistungen als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

    Ausfallgebühren:

  • Absage bis 24 Stunden vor reserviertem Termin: kostenlos
  • Absage am Behandlungstag: 50% des geplanten Tarifs
  • Bei nicht Erscheinen ohne Absage: 100% des geplanten Tarifs